Neu 2025: Wo in Frankfurt das Böllern an Silvester verboten ist

Silvester
An diesen Orten in Frankfurt ist Böllern verboten
09.12.2025Lesedauer: 2 Min.
Ein Feuerwerk wird vor der Skyline von Frankfurt abgebrannt (Archivbild): In Teilen der Stadt sind Knaller nicht erlaubt. (Quelle: Jörg Halisch/dpa/dpa)
An Silvester dürfen Böller und Raketen bei vielen nicht fehlen. Das ist in Frankfurt aber nicht überall erlaubt. Wo genau das der Fall ist.
In der Frankfurter Innenstadt sind Feuerwerkskörper an Silvester auf der Zeil und dem Eisernen Steg verboten – das hatte die Stadt bereits Anfang Dezember per Allgemeinverfügung festgelegt. Aber auch in anderen Teilen der Stadt ist das Zünden von Pyrotechnik verboten.
Grundlage ist die bundesweit gültige Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz. Demnach ist das Abbrennen von Feuerwerk in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern sowie Kinder- und Altersheimen grundsätzlich verboten. Gleiches gilt für besonders brandempfindliche Gebäude und Anlagen wie Fachwerkhäuser, den Frankfurter Zoo oder den Stadtwald. Innerhalb eines Radius von 200 Metern um diese Einrichtungen darf an Silvester keine Pyrotechnik abgebrannt werden.
Der Frankfurter Zoo ruft eindringlich dazu auf, das Böllerverbot rund um das Gelände einzuhalten. Neben dem Brandschutz gehe es auch um das Tierwohl. Der bis in die Morgenstunden anhaltende Lärm bedeute Stress für die Tiere. “Das plötzlich auftretende Getöse und die ungewohnten Lichtblitze können bei vielen Tieren sogar Panik auslösen.”
Bereits im vergangenen Jahr hatte der Zoo eine Brandwache eingesetzt. Die Einrichtung bittet Anwohnerinnen und Anwohner ausdrücklich, in den angrenzenden Straßen und Innenhöfen keine Feuerwerkskörper zu zünden. Auch auf Böller sollte verzichtet werden. Ziel sei es, das Risiko für Tiere und Gebäude so gering wie möglich zu halten.
Aus Sicherheitsgründen ist das Abbrennen von Feuerwerk zudem im Umfeld des Frankfurter Flughafens untersagt.
Für den Eisernen Steg gilt das Verbot von Mittwoch, 31. Dezember, 20 Uhr, bis Donnerstag, 1. Januar 2026, 3 Uhr. Das Mitführen und Abbrennen von Feuerwerk der Kategorie F2 und höher ist untersagt. Bengalische Fackeln, Feuerfontänen oder Raketentreibsätze dürfen nicht gezündet werden. Taschen und Behältnisse mit mehr als drei Litern Fassungsvermögen sind verboten.
Auf der Zeil beginnt das Feuerwerksverbot ebenfalls am 31. Dezember um 20 Uhr, endet jedoch erst am 1. Januar um 6 Uhr. Das Verbot umfasst das Abbrennen und offene Bereithalten pyrotechnischer Gegenstände der Kategorie F2. Diese Regelung gilt auch für Konstablerwache und Hauptwache.




