Wegen Hitlergrußes im Bundestag: Staatsanwaltschaft klagt AfD-Mann an

Hitlergruß im Bundestag
Staatsanwaltschaft klagt AfD-Abgeordneten an
Aktualisiert am 15.12.2025 – 10:45 UhrLesedauer: 1 Min.
Matthias Moosdorf (Archivbild): Er soll den Hitlergruß im Bundestag gezeigt haben. (Quelle: IMAGO/dts Nachrichtenagentur/imago)
Ein AfD-Abgeordneter muss sich wegen Verwendens verfassungswidriger Kennzeichen vor dem Amtsgericht Tiergarten verantworten. Um diesen Vorfall geht es.
Die Staatsanwaltschaft Berlin hat Anklage gegen den mittlerweile 60-jährigen AfD-Bundestagsabgeordneten Matthias Moosdorf erhoben. Der Beschuldigte soll am 22. Juni 2023 während einer laufenden Sitzung des Deutschen Bundestages einen Parteikollegen im Bereich der Garderobe mit einem Hackenschlag und dem Hitlergruß begrüßt haben.
Der Staatsanwaltschaft zufolge soll dem Angeschuldigten dabei bewusst gewesen sein, dass die Grußform der verbotenen nationalsozialistischen deutschen Arbeiterpartei für andere im Eingangsbereich wahrnehmbar gewesen sein soll. Die Behörde selbst nennt den Namen Moosdorf in ihrer Mitteilung nicht, allerdings wurde zuvor ausführlich darüber berichtet, dass der Abgeordnete den Hitlergruß verwendet haben soll.
Zu diesem Zeitpunkt wurde auch die Immunität des AfD-Abgeordneten Stephan Brandner aufgehoben. Nach Angaben eines AfD-Fraktionssprechers geht es in Brandners Fall um die mutmaßliche Beleidigung einer Journalistin.




